Jede Branche besitzt ihre Eigenheiten und es sind rechtliche Rahmenbedingungen, die hier geschaffen werden müssen. Diesbezüglich kann man in diesem Artikel auch nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Wir wollen in diesem Artikel aber vor allem auf die Möglichsten der Auftragsannahme in der gängigen Praxis hinweisen. In dieser Branche ist es üblich, dass bereits zu Beginn eines Auftrags Kosten anfallen.
Es sind meist hohe Investitionssummen notwendig und diese müssen finanziert werden. Überall dort, wo große Geldbeträge anfallen, braucht es Sicherheiten. Wenn Sie zum Beispiel eine neue Produktionsmaschine in Betrieb nehmen möchten, dann müssen die Kosten für das Material vorfinanziert werden. Das Material ist auch für die Produktion notwendig. Jeder normale Auftragnehmer wird diese Beträge auch nicht auf eigene Rechnung vorstrecken, sondern sich diese durch den Auftraggeber abgelten lassen.
Praxis des Transaktionslaufs
In der Regel sprechen wir in diesem Zusammenhang von gut einem Drittel der gesamten Kosten, die auf diese Weise vorfinanziert werden. Wenn die Finanzierung nicht stichhaltig gesichert ist, dann kommt es auch zu einem Ausfall in dieser Größenordnung. Für den Auftraggeber gilt auch die Prämisse, dass das Risiko minimiert werden muss. Wenn mit dem Risiko nicht sachgemäß umgegangen wird, dann muss auch der Fall einer Insolvenz nicht ausgeschlossen werden. Das betrifft in der gesamten Lieferkette aber praktisch jeden Beteiligten. Der Auftraggeber ist hier aber besonders betroffen, wenn in der Kette ein Glied durch einen Zahlungsausfall herausfällt. In den meisten Fällen verlangt der Auftraggeber aus diesem Grund auch im Gegenzug für die Anzahlung eine Absicherung in der Form einer sogenannten Anzahlungsbürgschaft. Sie wird von Versicherungen oder auch manchen Banken offeriert. Die Vorteile einer solchen Bürgschaft sind sehr vielfältig. Auf die wichtigsten Vorteile wollen wir im nächsten Unterkapitel näher eingehen.
Welche Vorteile bietet eine solche Bürgschaft
Eine Anzahlungsbürgschaft hat den Vorteil, dass die Ausführung des Auftrags sichergestellt ist. Vor allem hinsichtlich der Rückerstattung der Vorauszahlungen ist hinzuweisen. Die Versicherung agiert in solchen Transaktionen nämlich als Bürge und sichert Zahlungsausfälle ab. Es gilt aber zwischen den drei beteiligten Parteien zu unterscheiden. Es gibt den Gläubiger, den Bürgen und den Schuldner. Der Auftraggeber agiert als Gläubiger und der Schuldner hat die Funktion des Auftragnehmers inne.