NV-Bescheinigung
In der Praxis wird eine NV-Bescheinigung meist für Rentner und Kinder ausgestellt, wenn deren Zinserträge den Sparerpauschbetrag (€ 801,00/ € 1 602,00 unverheiratet/verheiratet) übersteigt.
Die Vorlage einer NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) bei der Bank ersetzt einen Freistellungsauftrag. Die Kapitalertragssteuer wird nicht erhoben wenn die NV-Bescheinigung vorgelegt wurde. Die Bank führt bei vorliegender NV-Bescheinigung keine Zahlungen an das Finanzamt ab.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, im Gegensatz zum Freistellungsauftrag, bezüglich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt.
Das Kreditinstitut muss eine NV-Bescheinigung erst dann beachten (nach § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG), wenn diese dem Institut vorliegt. Damit beginnt die Effekt einer NV-Bescheinigung nicht mit Ausstelldatum des Finanzamts, sondern erst ab Datum der Einreichung bei der Bank.
Für einheimische Privatkunden hat die Bank seit 2009 die endgültige Besteuerung abzuwickeln, so dass eine eingereichte NV-Bescheinigung einer inländisch steuerpflichtigen Privatperson nicht nur für die nachfolgenden Erträge gilt, sondern für das gesamte aktuelle Steuerjahr.
Damit muss die Bank möglicherweise im laufenden Jahr bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer dem Kunden zurück zahlen. Bei nicht inländischen Kunden gibt es keine gesetzmäßige Bindung der Bank, den Steuerabzug nach § 43 EStG auf den Gültigkeitszeitraum der Bescheinigung anzuwenden. Bei guten Kunden wird eine Bank dies aus Kulanzgründen dennoch durchführen und eine NV-Bescheinigung rückwirkend akzeptieren. Ein bisher angefallener Steuerabzug erstattet die Bank meistens trotzdem aus Kulanzgründen.
Jedem Geldinstitut muss dabei nach dem Gesetz die Original-Bescheinigung des Finanzamts zugesendet werden und nicht nur gezeigt werden. Die Bescheinigung wird abgegeben und die Bank behält das Original. Auch nach Ende der Gültigkeitsdauer wird die NV-Bescheinigung nicht an den Kunden zurückgegeben, solange dieser nicht ausdrücklich eine Rückgabe verlangt. Ein Steuerpflichtiger mit mehreren Bankverbindungen braucht pro Bank eine eigene vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung.
Kinder haben üblicherweise kein Einkommen. Daher empfiehlt es sich für die Eltern, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Besonders wenn Vermögen überschrieben wird und die damit erlangten Kapitalerträge die Freibeträge überschreiten.
Rentner haben normalerweise kein Arbeitseinkommen. Ergibt das zu versteuernde Einkommen, also Rente minus Rentenfreibetrag plus Zinserträge abzüglich Sparerpauschbetrag, weniger als der Grundfreibetrag von 8004 € (ledig) bzw. 16009 € (verheiratet), sollte man eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und diese der Bank zukommen lassen.
Download für ein NV-Bescheinigungsformular
Den Antrag auf eine NV-Bescheinigung (NV 1 A ) ist jahresneutral und kann hier als PDF heruntergeladen oder online am Computer ausgefüllt werden.